Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, der folgende Aufgaben ausübt:
Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.
Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden. Die letzte Wahl fand am 26./27. Juni 2021 statt.
An den Sitzungen des Verwaltungsrates nimmt in beratender Funktion der Sprecher des Pfarrgemeinderates teil. Damit soll die Kooperation der beiden Gremien gefördert werden.
Mitglieder des Verwaltungsrates:
Pfarrer Sebastian Latsch (Vorsitzender)
Peter Schmitt (stellv. Vorsitzender)
Bernhard Schneider
Marko Scherf
Ernst Rützel
Martin Reuß
Thomas Faust
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind über das Pfarrbüro erreichbar.